Entschuldigungsverfahren

Krankheit meines Kindes/Entschuldigungsverfahren

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, melden Sie es bitte über Schoolfox krank, damit die Schule Bescheid weiß. Bitte richten Sie die Schoolfox-Nachricht an das Sekretariat und die Klassenlehrer*innen.

Erkrankt Ihr Kind unmittelbar vor/nach den Ferien, einem langen Wochenende, einem Feiertag oder für einen längeren Zeitraum, so geben Sie Ihrem Kind bei Rückkehr zur Schule eine schriftliche Entschuldigung für den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin mit, alternativ können Sie die Entschuldigung auch digital per Schoolfox versenden. Eine reine Abwesenheitsmeldung ohne kurze persönliche Erläuterung über Schoolfox reicht in diesen Fällen nicht.

Sollten Sie wichtige, nicht verschiebbare Arzttermine für Ihr Kind in die Schulzeit legen müssen, gehen Sie bitte ebenfalls wie beschrieben vor. Informieren Sie bitte das Sekretariat und die / den Klassenlehrer*in frühzeitig im Vorhinein.

Bitte beachten Sie, dass solche Arzttermine die Ausnahme sein sollten!

Plötzliches Unwohlsein des Kindes während der Schulzeit

Sollte sich eine/ein Schüler*in während der Unterrichtszeit gesundheitlich unwohl fühlen, so meldet sie/er dies dem/der unterrichtenden Lehrer*in. In dringenden Fällen meldet sich die Schule telefonisch bei den Erziehungsberechtigten, um die weiteren Maßnahmen gemeinsam zu beraten.

Sollten Sie beruflich / zeitlich im Fall der Fälle als Erziehungsberechtigte nicht in der Lage sein, Ihr Kind persönlich abzuholen, so ist es sinnvoll, sich vorsorglich im familiären Rahmen mit einer Vertrauensperson abzustimmen.
Senden Sie dann gerne eine Info mit den Kontaktdaten dieser Vertrauensperson(en) an unsere Sekretariate, dann kann im Notfall auch diese Person kontaktiert werden.

Beurlaubung vom Unterricht
(auf Antrag der Erziehungsberechtigten)

Ein(e) Schüler*in kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
Der Antrag muss abhängig von der Länge des Beurlaubungszeitraumes an unterschiedliche Personen gestellt werden:

  • bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der / von dem Klassenlehrer*in
  • bis zu 2 Wochen innerhalb eines Vierteljahres durch die Schulleiterin

Eine Antrag auf Beurlaubung muss immer eine kurze persönliche Stellungnahme / Begründung beinhalten. Beurlaubungen bis zu 2 Monaten innerhalb eines Schuljahres sind an die Schulleiterin zu stellen, müssen aber von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Besonders wichtig:
Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien und Feiertage / lange Wochenenden darf ein(e) Schüler*in nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen (Urlaubsreisen gehören nicht dazu) entscheidet die Schulleiterin bzw. die Schulaufsichtsbehörde.

Unfall

„Der Versicherungsschutz der Schüler*innen umfasst alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbereich stehen; dazu gehören auch Unfälle bei der Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten, die als Schulveranstaltung genehmigt worden sind, sowie Unfälle bei der Durchführung von Betriebspraktika und Betriebsbesichtigungen.“
Schüler*innen der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10) dürfen grundsätzlich während der Unterrichtszeit und in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen. Bei Zuwiderhandlungen besteht kein Versicherungsschutz durch den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV)!

Unfälle, die sich auf dem Schulweg/in der Schule ereignen, müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden. „Jeder Unfall, der zu einer ärztlichen Behandlung führt, ist unter Verwendung der vorgeschriebenen Unfallanzeigen unverzüglich dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.“ Dies erfolgt nach eingereichter Unfallanzeige über das Sekretariat.